Bildung und Teilhabe für Kinder (BuT)
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Geld und Sachleistungen.
Leistungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren (Teilhabe: unter 18 Jahren), wenn sie einen Anspruch haben auf:
- SGB II Leistungen (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld)
- SGB XII Leistungen (Sozialhilfe)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungen sind:
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Klassenfahrten und Ausflüge
- Lernförderung
- gemeinschaftliches Mittagessen
- persönlicher Schulbedarf
- Schülerbeförderung
An der Emanuel-von-Ketteler-Schule hilft ein BuT-Lotse, das Bildungs- und Teilhabepaket kennen zu lernen und sinnvoll zu nutzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Schulsozialarbeiterin:
Frau Jenny Maschke-Drieling.
Frau Maschke-Drieling ist immer dienstags und donnerstags an unserer Schule. Bei Bedarf vereinbaren Sie bitte einen Termin über das Sekretariat.